Die Lokale Aktionsgruppe fungiert als Träger der öffentlich-privaten Partnerschaft, um aus regionalen Besonderheiten ein eigenständiges Profil für lebenswerte und zukunftsträchtige Perspektiven sowie neue Formen von städtisch-ländlicher Zusammenarbeit und sektorenübergreifender Partnerschaft gemeinsam zu entwickeln. Die LAG ist als der eingetragene Verein LEADER Halle e. V. organisiert. Zweck des Vereins ist die Entwicklung einer Lokalen Entwicklungsstrategie und die Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen zu ihrer Umsetzung. Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die „LEADER-Jury“ als Gremium zu Bewertung und Auswahl von Projekten. Unterstützend ist dem Verein das LAG-Management zur Seite gestellt.
Die Lokale Entwicklungsstrategie ist das Strategiepapier der LAG. Sie beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklungsziele, welche bis zum Ende der Förderperiode mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Fördermittel erreicht werden sollen.
Der Begriff LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“ (franz.) und bedeutet übersetzt „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Die Förderung läuft über den ELER. Seit der letzten Förderperiode 2014 bis 2021 ergänzt das Kürzel CLLD (kurz für Community-Led Local Development), bedeutet so viel wie „von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“, das LEADER-Programm. Mit CLLD soll ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung (umweltbewusst, sozial, wirtschaftlich) erzielt werden, um Sachsen-Anhalt als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Mittel in der CLLD-Förderung speisen sich aus dem EFRE und dem ESF+. Damit fungiert die LEADER/CLLD-Förderung mittlerweile als Multifonds-Ansatz.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zielt auf das Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, auf die Gestaltung des demographischen Wandels, auf die Stärkung interkultureller Initiativen sowie kultureller und touristischer Infrastruktur sowie auf die Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen.
Die Förderung im Europäischen Sozialfonds Plus zielt in erster Linie darauf ab, lokale Initiativen und beschäftigungswirksame Potentiale vor Ort zu aktivieren, Bildungsdefizite und Qualifikationsmängel abzustellen sowie Hindernisse bei der Arbeitsmarktintegration abzubauen. Darüber hinaus sind Aspekte der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, der Stärkung von Familien, der Unterstützung von Senioren in besonderen Lebenssituationen und der Stärkung des regionalen Zusammenhaltes zu berücksichtigen. Der demographische Wandel ist ein Schwerpunktthema, um die Regionen als Wirtschafts-, Arbeits-, Lebens-, Kultur- und Sozial- sowie als ökologische Ausgleichsräume zu stärken und zu entwickeln.
Die Förderung im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zielt insbesondere auf die nachhaltige Stärkung der ländlichen Entwicklung ab. Förderschwerpunkte sind die Entwicklung der Feuerwehrinfrastruktur, die Förderung von Sportstätten und Freibädern, die Entwicklung einer nachhaltigen und multimodalen Mobilität, gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben und weitere mögliche Vorhaben der ländlichen Entwicklung im Rahmen der Umsetzung der LES.
Das grundsätzliche Prinzip im LEADER/CLLD-Programm ist der Bottom-up-Ansatz. Er befähigt die lokale Bevölkerung dazu, eigenständig über geeignete Projekte zur Entwicklung der Region zu entscheiden und somit die Projekte selbstbestimmt und direkt vor Ort zu entwickeln.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist die Bewilligungsstelle für die beiden Förderfonds EFRE und ESF+. Nach erfolgreicher Projektauswahl durch die LEADER-Jury können Projektträger Anträge auf Zuwendungen über das digitale Kundenportal der IB stellen.
Beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Anträge auf Zuwendungen aus dem ELER gestellt. Das ALFF fungiert damit als landesweite Bewilligungsstelle im ELER. Die Förderanträge müssen zwangsweise vor Einreichung beim ALFF durch das LAG-Management geprüft und bestätigt werden.